Die bloße Möglichkeit eines Akkubrandes begründet keine Fahrlässigkeit. Ohne konkrete Hinweise oder erkennbare Schäden besteht keine Pflicht, ein E-Bike nach einem leichten Sturz fachmännisch überprüfen zu lassen.
mehrWährend eine Kündigungsschutzklage anhängig ist, bleibt das passive Wahlrecht bestehen, d. h. man darf noch für den Betriebsrat kandidieren. Arbeitgeber müssen dann bis zum Wahltag Zugang zum Betrieb gewähren, damit für die Kandidatur geworben werden kann. Der Zutritt darf allerdings zeitlich begrenzt werden. Die Nutzung interner Kommunikationsmittel muss nicht erlaubt werden.
mehrFür eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30.04.2026 verlängert. Darauf wies das Bayerische Landesamt für Steuern hin.
mehrInsbesondere Unternehmer, die einen nichtwirtschaftlichen Bereich unterhalten, sollten ihre Buchhaltung jetzt umstellen. Zu prüfen sind Anschaffungen der letzten 5 bis 10 Jahre: Ab 2027 darf die Nutzung für den Privatbereich nicht mehr als “Extra-Umsatz” versteuert werden – stattdessen muss eine Vorsteuerkorrektur erfolgen.
mehrNahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosenbezeichnungen oder entsprechenden Anspielungen beworben werden, auch nicht mit Zusätzen wie „alkoholfreie Alternative“ oder „This is not …“.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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