Ein Kirchenaustritt allein reicht für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch aus. Entscheidend für eine solche Kündigung ist vielmehr, dass der Verbleib in der Kirche für die konkrete Tätigkeit tatsächlich wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist.
mehrGerade bei kleineren Unternehmen passieren immer wieder Fehler beim innergemeinschaftlichen Erwerb bzgl. der Umsatzsteuer, die bei Sonderprüfungen bzw. Betriebsprüfungen offenbar werden.
mehrWer vom Arbeitgeber ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Es gibt zwei Modelle fürs Dienstrad, die steuerlich sehr unterschiedlich sind.
mehrStellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, so darf er sich hierfür nicht eine Gebührenziffer ausdenken, die in der Gebührenordnung für Ärzte gar nicht vorgesehen ist. Ein Anspruch der Versicherten auf Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkasse setzt voraus, dass sie einer wirksamen Zahlungsverpflichtung ausgesetzt war.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG ist.
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